Fahrerweiterbildung (BKrFQG)
Führerschein und Fahrerkarte allein reichen zukünftig nicht mehr aus. Es dürfen nur noch Kraftfahrer beschäftigt werden, die eine zusätzliche EU-Qualifikation nachweisen können. Diese Qualifikation muss alle fünf Jahre (5 Module á 7 Std.) aufgefrischt werden. Nach Teilnahme an den Modulen bekommt der Fahrer die Eintragung (Kennziffer 95) und kann gewerblich weiter fahren.
Die Inhalte
- Modul 1 Wirtschaftliches Fahren
- Modul 2 Sozialvorschriften
- Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4 Schaltstelle Fahrer Dienstleister
- Modul 5 Ladungssicherung
Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach § 5 BKrFQG und § 4 BKrFQV
Wer muss sich weiterbilden?
- Alle Lkw-Fahrer im gewerblichen Güterverkehr > 3,5 t z.G. (z.B. auch Werksverkehr)
- Alle Busfahrer im gewerblichen Personenverkehr > 8 Fahrgastplätze
Wie bildet man sich weiter?
- Innerhalb von 5 Jahren muss man 35 h Weiterbildung nachweisen
- Den Zeitplan legt jeder selbst fest, z.B. als Intensivkurs in einer Woche, oder verteilt man die 35 h auf einen Monat, ein Jahr oder vielleicht auch auf 5 Jahre (1 Modul pro Jahr)
- Es erfolgt keine Prüfung
Jeden Samstag Module: Bitte spätestens 2 Wochen vorher Anmelden.
Jeden 1. Montag im Monat Modul 1
Jeden 1. Dienstag im Monat Modul 2
Jeden 1. Mittwoch im Monat Modul 3
Jeden 1. Donnerstag im Monat Modul 4
Jeden 1. Freitag im Monat Modul 5
... Auch hier Bitte spätestens 2 Wochen vorher Anmelden.